Nutzungsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung von FormalEngine und die zukünftige Self-Service-Buchung.
Diese Bedingungen gelten für entgeltliche Verträge über FormalEngine. Während der Waitlist-Phase entsteht noch kein entgeltlicher Vertrag. Während der öffentlichen Waitlist-Phase entsteht durch eine Eintragung noch kein kostenpflichtiger Vertrag.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist EUROPE SOFTWARE PARTNER AND PAYMENT SOLUTIONS OÜ, Narva mnt 5, 10117 Tallinn, Estonia. FormalEngine wird Verbrauchern sowie Unternehmern, Selbständigen und Organisationen angeboten. Für Verbraucher gelten ergänzend die Verbraucherbedingungen und zwingende gesetzliche Schutzvorschriften.
2. Leistungsgegenstand
FormalEngine ist eine Softwareplattform zur Organisation und kontrollierten Ausführung AI-gestützter Unternehmensarbeit. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach Tarif, Produktstand, unterstützter Hardware, aktivierten Integrationen und vereinbarten Zusatzleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, Umsatz, Einsparbetrag oder vollständiger Ersatz menschlicher Mitarbeiter wird nicht geschuldet.
3. Private Beta und Waitlist
Die Eintragung in die Waitlist ist kostenlos und begründet keinen Anspruch auf Zugang. Einladungen erfolgen in begrenzten Onboarding-Wellen. Berechtigte Waitlist-Mitglieder können während der Private Beta einen Founding-Customer-Rabatt von 30% für die ersten 12 Monate erhalten. Dieser Rabatt ist nicht mit dem Jahresrabatt oder anderen Promotions kombinierbar.
4. Preise und Laufzeiten
Vorgesehene reguläre Preise: Individual 79 € pro Monat, Team 199 € pro Monat, Business 499 € pro Monat; Enterprise nach Angebot. Verbraucherpreise verstehen sich inklusive der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer. Business-Preise können netto ausgewiesen und um die gesetzlich anfallende Umsatzsteuer ergänzt werden. Jahrespläne entsprechen regulär zehn Monatsraten (zwei Monate Ersparnis) und laufen zwölf Monate.
5. Kündigung
Monatliche Self-Service-Tarife können zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Jahrespläne laufen zwölf Monate; eine Kündigung verhindert die Verlängerung. Gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere zum Widerruf und zu digitalen Leistungen, bleiben unberührt.
6. Compute, Modelle und Drittanbieter
Eigene Hardware kann genutzt werden, wenn technische Voraussetzungen erfüllt sind. Open-Model-Runtime, BYOK-Zugänge sowie Managed GPU/Cloud Nodes hängen von Tarif und Verfügbarkeit ab. Managed Compute ist während der Private Beta nur auf Anfrage verfügbar und kann verbrauchsabhängig zusätzlich berechnet werden. Externe AI-Provider wie Anthropic oder OpenAI unterliegen eigenen Bedingungen und Verfügbarkeiten.
7. Verantwortung und Freigaben
FormalEngine unterstützt Policies, Human Approvals und technische Begrenzungen. Nutzer bleiben für ihre Geschäftsentscheidungen, rechtliche Zulässigkeit, Inhalte, Budgets, externe Kommunikation und die Auswahl geeigneter Freigaberegeln verantwortlich. AI-Ausgaben sind vor rechtlich, finanziell, medizinisch, sicherheitskritisch oder anderweitig erheblichen Entscheidungen angemessen zu prüfen.
8. Zulässige Nutzung
Unzulässig sind rechtswidrige Inhalte oder Handlungen, Angriffe auf fremde Systeme, Spam, Schadsoftware außerhalb ausdrücklich isolierter Testumgebungen, die Umgehung technischer Limits sowie die Nutzung fremder Zugangsdaten ohne Berechtigung.
9. Kundendaten und Secrets
Nutzer müssen Zugangsdaten schützen und geeignete Datenklassifizierung sowie Providerfreigaben konfigurieren. FormalEngine folgt dem Produktprinzip „local by default / sync by policy“, ersetzt aber keine organisatorische Pflicht des Kunden zur rechtmäßigen Datenverarbeitung.
10. Verfügbarkeit und Änderungen
Beta-Funktionen können sich ändern. Geplante Wartungen, Drittanbieter-Ausfälle, lokale Hardwaredefekte oder externe Modellprovider können die Verfügbarkeit beeinflussen. Konkrete SLA werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
11. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Soweit rechtlich zulässig, sind bei Unternehmern individuell vereinbarte Haftungsbegrenzungen vorrangig. Zwingende Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende Verbraucherrechte, bleibt unberührt.